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Buchung — Women's Winter Camp 2023

Buche hier deine Teilnahme für das “adidas TERREX Women’s Winter Camp powered by Blizzard/Tecnica” vom 12. bis 15.03.2023 in Silvretta Montafon

Leistungspackage Silvretta Montafon

RUNDUM-SORGLOS-PACKAGE

Teilnahme inkl. Doppelzimmer

829 €

RUNDUM-SORGLOS-PACKAGE

Teilnahme inkl. Einzelzimmer

949 €

Dieses umfangreiche Leistungspackage erwartet dich bei unserem adidas Terrex Women’s Winter Camp powered by Blizzard/Tecnica in der Silvretta Montafon (12. – 15.03.2023):

  • Professionelles Guiding & Training durch staatlich geprüfte Bergführer
  • Training auf allen Leistungsniveaus: Freeriden inkl. Techniktraining
  • Test-Equipment*
  • Expo-Area mit Ausleihstation und attraktiven Angeboten unserer Partner
  • Skipass für die Campdauer
  • Vortrag zum Thema Lawinensicherheit
  • Übernachtung im 4-Sterne Sporthotel Silvretta Montafon inklusive Halbpension und Lunchpaket (exkl. Getränke) plus Mittagessen am Sonntag
  • Hochwertiges Welcome-Package für jede Teilnehmerin
  • Highlight-Abend inkl. Essen (ohne Getränke)
  • frühere Anreise / spätere Abreise auf Anfrage möglich

* Voraussetzung für das adidas Terrex Women’s Winter Camp powered by Blizzard/Tecnica ist, dass ihr euer eigenes Material mitbringt. Testmaterial unserer Partner steht nur bedingt zur Verfügung und kann nicht für alle Camptage verliehen werden. Solltet ihr kein eigenes Material haben, könnt ihr dies gerne vor Ort gegen Gebühr bei einem Händler leihen.

Anmeldung adidas TERREX Women's Winter Camp powered by Blizzard/Tecnica

Die Anmeldung für die adidas TERREX Women’s Winter Camps powered by Blizzard/Tecnica erfolgt ausschließlich online auf der Website www.sporting-women.de über das dort hinterlegte Anmeldeformular. Die Bezahlung ist per Überweisung, Paypal und Kreditkarte möglich und erfolgt in Raten vor Reiseantritt. Die Angaben im Anmeldeformular müssen von der Teilnehmerin vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung („verbindliches Vertragsangebot“) erhält die Teilnehmerin eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung per Email vom Veranstalter. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, wenn die vom Veranstalter erklärte Annahme des Vertragsangebots bei der Teilnehmerin zugeht. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter der Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung zur Verfügung stellen.

Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 25 Teilnehmerinnen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhält die Teilnehmerin ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmerinnen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

Stornierungen

Stornierung WWC Silvretta Montafon
Bei Stornierung durch die Teilnehmerin fallen wie folgt Stornokosten an:

+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   10% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   25% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   50% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   75% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis   2 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   90% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung ab    2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnahmepreises

Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Eine unverbindliche Empfehlung ist die Reiserücktrittsversicherung der Allianz.

Auftreten von Mängeln

Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat die Teilnehmerin dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Verlangt die Teilnehmerin Abhilfe, so hat der Veranstalter den Mangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Reisleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Falle hat der Veranstalter, wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch angemessene Ersatzleistung anzubieten. Die Teilnehmerin kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn sie die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Veranstalter bzw. dessen Vertretern vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Unterlässt die Teilnehmerin schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus. Die Teilnehmerin kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch einen Mangel kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der Teilnehmerin gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu schaffen. Ohne Fristbestimmung kann die Teilnehmerin kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Dasselbe gilt, wenn die Teilnehmerin ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Bei einem Mangel der Veranstaltung kann die Teilnehmerin unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 651n (1) Ziff. 1 bis 3. BGB (z.B. wenn der Mangel vom Reisenden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht ist). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Teilnehmerin den Mangel dem Veranstalter unverzüglich angezeigt oder Abhilfe verlangt hat. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei auftretenden Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmerin ist insbesondere verpflichtet, ihre Reklamationen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist.

Absage aufgrund behördlicher Bestimmungen

Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Bestimmungen abgesagt werden, erhalten die Teilnehmerinnen (lt. Pauschalreise-Recht) die Teilnahmegebühr zurück. Alternativ kann der Teinahmebetrag für ein anderen fiedler & peter concepts Event angerechnet oder als Gutschein ausgestellt werden.

Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Für das Camp in Silvretta Montafon beträgt die Teilnahmegebühr jeweils Euro 829,- pro Teilnehmerin bei Belegung im Doppelzimmer. Einzelzimmerzuschlag Euro 120,- für die Dauer des Camps.

Verlängerungsnacht Silvretta Montafon: 115,- im Doppelzimmer / 175,- p.P. im Einzelzimmer

Hierauf ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach der Buchung fällig. Die restliche Teilnahmegebühr ist spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter), sofern die Veranstaltung nicht mehr wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden kann. Wenn zwischen dem Eingang der Teilnahmebestätigung und der Veranstaltung weniger als 21 Tage liegen, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe sofort an den Veranstalter zu zahlen (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter).

Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zur Reise: Formblatt zur vorvertraglichen Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

Pass- und Visumserfordernisse, Reise- und Sicherheitshinweise

Weitere Informationen auf:
www.auswaertiges-amt.de
www.bmeia.gv.at

Hier findet ihr unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (pdf)

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