Die Erlebnisfiliale im Stuttgarter Gerberviertel bietet auf 4.500 m² über 35.000 Ausrüstungsideen für deine nächste Trekking-, Fahrrad-, und Paddeltour. Die 60 Ausrüstungsexperten stehen dir mit Rat und Tat zur Seite und geben dir wertvolle Tipps für deine nächste Reise- und Outdoorabenteuer. Die perfekte Location für unseren Ladies Day!
Globetrotter Filialie Stuttgart
Tübinger Str. 11,
70178 Stuttgart
Parkmöglichkeiten (gebührenpflichtig)
17.00 Uhr
Begrüßung & Get2Gether im ausgeschilderten Ladies Day Bereich mit Snacks & Getränken
17.30 Uhr
Start der Workshops (Mammut / Female Explorer / Graubünden) im rollierenden System à 30 Min.
19.00 Uhr
Funktionelles Training / Yoga Einheit
19.30 Uhr
Freemind-Coaching by Sarah Missiaen: Free your mind & touch your soul!
“Du kannst alles erreichen, wenn du an dich und deine Ziele glaubst und den Mut hast diese umzusetzen. Ziele, Wünsche und Visionen kreieren und mit mentaler Stärke festlegen fordert, dass du dich im Inneren veränderst. Probleme und Nicht Erreichen von fordert, dass du dich im Inneren veränderst. Denn es geht darum wie du Probleme und Nicht Erreichen deiner Zeile siehst und für dich als Power und Chance zur Veränderung nutzt.”
20.00 Uhr
Gemeinsames Live Cooking / Catering mit Graubünden Spezialitäten unter der Leitung von Caroline Zimmermann
21.15 Uhr
Ende der Veranstaltung
Erlebe den ersten After-Work Ladies Day mit Graubünden Ferien, Schweiz Tourismus, Globetrotter und The Female Explorer!
Die Anmeldung für den sportingWOMEN Ladies Day erfolgt ausschließlich online auf unserer Website „https://www.sporting-women.de/sportingwomen-ladies-day/“ über das dort hinterlegte Anmeldeformular. Die Bezahlung über unseren Shop. Die Angaben im Anmeldeformular müssen von der Teilnehmerin vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung („verbindliches Vertragsangebot“) erhält die Teilnehmerin eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung per E-Mail vom Veranstalter. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, wenn die vom Veranstalter erklärte Annahme des Vertragsangebots bei der Teilnehmerin zugeht. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter der Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung zur Verfügung stellen.
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmerinnen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhält die Teilnehmerin ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmerinnen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
Stornierung Ladies Day in Stuttgart
Tritt eine gemeldete Teilnehmerin ohne Angabe von Gründen nicht zum Ladies Day in Stuttgart an oder erklärt sie vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat die Teilnehmerin dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Verlangt die Teilnehmerin Abhilfe, so hat der Veranstalter den Mangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Reisleistung mit unverhältnismäßigen Koste verbunden ist. In diesem Falle hat der Veranstalter, wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch angemessene Ersatzleistung anzubieten. Die Teilnehmerin kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn sie die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Veranstalter bzw. dessen Vertretern vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Unterlässt die Teilnehmerin schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.
Die Teilnehmerin kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch einen Mangel kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der Teilnehmerin gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu schaffen. Ohne Fristbestimmung kann die Teilnehmerin kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Dasselbe gilt, wenn die Teilnehmerin ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Bei einem Mangel der Veranstaltung kann die Teilnehmerin unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 651n (1) Ziff. 1 bis 3. BGB (z.B. wenn der Mangel vom Reisenden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht ist). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Teilnehmerin den Mangel dem Veranstalter unverzüglich angezeigt oder Abhilfe verlangt hat.
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei auftretenden Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmerin ist insbesondere verpflichtet, ihre Reklamationen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist.
Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Bestimmungen abgesagt werden, erhalten die Teilnehmerinnen die Teilnahmegebühr zurück. Alternativ kann der Teilnahmebetrag für einen anderen fiedler & peter concepts Event angerechnet oder als Gutschein ausgestellt werden.
Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Teilnahmebestätigung. Für den sportingWOMEN Ladies Day in Stuttgart beträgt 49,00 Euro.
Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung: