Anmeldung

Buchung - sportingWOMEN Body & Mind Festival 2026

Wir bereiten gerade die Buchung für 2026 vor. Sobald ihr euch für 2026 anmelden könnt, geben wir euch selbstverständlich über unseren Newsletter und auf Instagram Bescheid.

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Buchung - sportingWOMEN Body & Mind Festival 2026

Buche hier deine Teilnahme für das sportingWOMEN Body & Mind Festival vom 14. – 15.11.2026 in Augsburg.

Du kannst entscheiden, ob du ein Wochenendticket für Samstag UND Sonntag buchen möchtest, oder ob du nur an einem der beiden Tage teilnehmen möchtest. 

Hinweis: Du kannst nur ein Ticket pro Bestellung kaufen.

Wie funktioniert die Kursbuchung?

  1. Kaufe dein Wochenend- oder Tagesticket.
  2. Sobald wir das Programm für 2026 finalisiert haben, erhältst du den Link zur Kursbuchung von uns per E-Mail.
  3. Dann kannst du bis zu 5 Kurse am Tag buchen.

Wie viel kostet die Teilnahme?

Du kannst dich zwischen einem Wochenendticket oder einem Tagesticket für Samstag/Sonntag entscheiden.

Was ist im Teilnahmepreis enthalten?

  • Teilnahme an allen Kursen, Workshops und Vorträgen 
  • Individuelles Kursprogramm je nach deinen Wünschen und Präferenzen
  • Goodie Bag inkl. Shirt im Wert von über 150 €
  • Kleines Frühstück am Morgen
  • Gesundes Mittagessen (Hauptgericht & Nachtisch)
  • Wasser, Kaffeespezialitäten & Tee ganztags 
  • Snackstation mit Nüssen, Smoothies und Riegeln
  • Testprodukte namhafter Partner

Weitere Informationen

Die Anmeldung für das Body & Mind Festival vom 14. & 15.11.2026 erfolgt ausschließlich online auf unserer Website „www.sporting-women/womens-body-mind-festival.de“ über das dort hinterlegte Anmeldeformular. Die Bezahlung erfolgt über unseren Shop. Die Angaben im Anmeldeformular müssen von der Teilnehmerin vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung („verbindliches Vertragsangebot“) erhält die Teilnehmerin eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung per E-Mail vom Veranstalter. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, wenn die vom Veranstalter erklärte Annahme des Vertragsangebots bei der Teilnehmerin zugeht. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter der Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung zur Verfügung stellen.

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 100 Teilnehmerinnen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhält die Teilnehmerin ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmerinnen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

Stornierung sportingWOMEN Body & Mind Festival
Bei Stornierung durch die Teilnehmerin fallen wie folgt Stornokosten an:

+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   10% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   25% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   50% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   75% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung bis   2 Tage vor Veranstaltungsbeginn:   90% des Teilnahmepreises
+ Bei Rücktritt/Stornierung ab    2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnahmepreises

Es wird empfohlen, eine Ticketversicherung abzuschließen.

Die Teilnehmerin kann sich durch eine andere geeignete weibliche Person („Dritte“ oder „Ersatzperson“) ersetzen lassen. Kommt die Ersatzperson über die Teilnehmerin, fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an. Sollte die Teilnehmerin keine Ersatzperson haben, kann die fiedler & peter concepts GmbH bei der Suche behilflich sein (z.B. Abfragen der Warteliste, Aufruf über Social Media oder Newsletter). Dafür fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Euro 95,- an.

Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat die Teilnehmerin dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Verlangt die Teilnehmerin Abhilfe, so hat der Veranstalter den Mangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Reisleistung mit unverhältnismäßigen Koste verbunden ist. In diesem Falle hat der Veranstalter, wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch angemessene Ersatzleistung anzubieten. Die Teilnehmerin kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn sie die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Veranstalter bzw. dessen Vertretern vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Unterlässt die Teilnehmerin schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.

Die Teilnehmerin kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch einen Mangel kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der Teilnehmerin gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu schaffen. Ohne Fristbestimmung kann die Teilnehmerin kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Dasselbe gilt, wenn die Teilnehmerin ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Bei einem Mangel der Veranstaltung kann die Teilnehmerin unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 651n (1) Ziff. 1 bis 3. BGB (z.B. wenn der Mangel vom Reisenden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht ist). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Teilnehmerin den Mangel dem Veranstalter unverzüglich angezeigt oder Abhilfe verlangt hat.

Die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei auftretenden Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmerin ist insbesondere verpflichtet, ihre Reklamationen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist.

Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Bestimmungen abgesagt werden, erhalten die Teilnehmerinnen (lt. Pauschalreise-Recht) die Teilnahmegebühr zurück. Alternativ kann der Teilnahmebetrag für einen anderen fiedler & peter concepts Event angerechnet oder als Gutschein ausgestellt werden.

Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Teilnahmebestätigung. Für das sportingWOMEN Body & Mind Festival in Augsburg beträgt die Teilnahmegebühr für ein Wochenendticket 279 €. Das Tagesticket für Samstag oder Sonntag liegt bei 159 €.

Die Zahlung ist direkt bei Buchung der Teilnahme fällig.

Hier findest du die AGBs des sportingWOMEN Body & Mind Festivals:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf)

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