Buchung

Die Anmeldung für das adidas TERREX Women’s Langlauf Camp in Seefeld (Tirol) vom 20. – 21.01.2023 erfolgt ausschließlich online auf unserer Website „www.sporting-women/womenslanglaufcamp.de“ über das dort hinterlegte Anmeldeformular. Die Bezahlung über unseren Shop. Die Angaben im Anmeldeformular müssen von der Teilnehmerin vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung („verbindliches Vertragsangebot“) erhält die Teilnehmerin eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung per Email vom Veranstalter bzw. eversports. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, wenn die vom Veranstalter erklärte Annahme des Vertragsangebots bei der Teilnehmerin zugeht. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter der Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung zur Verfügung stellen.

Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 25 Teilnehmerinnen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhält die Teilnehmerin ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmerinnen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

Stornierung

Bei Stornierung durch die Teilnehmerin fallen wie folgt Stornokosten an:

+ bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises
+ bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises
+ bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises
+ bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises
+ nach Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmepreise.

Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Eine unverbindliche Empfehlung ist die Reiserücktrittsversicherung der Allianz.

Auftreten von Mängeln

Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat die Teilnehmerin dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Verlangt die Teilnehmerin Abhilfe, so hat der Veranstalter den Mangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Reisleistung mit unverhältnismäßigen Koste verbunden ist. In diesem Falle hat der Veranstalter, wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch angemessene Ersatzleistung anzubieten. Die Teilnehmerin kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn sie die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Veranstalter bzw. dessen Vertretern vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Unterlässt die Teilnehmerin schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.

Die Teilnehmerin kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch einen Mangel kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der Teilnehmerin gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu schaffen. Ohne Fristbestimmung kann die Teilnehmerin kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Dasselbe gilt, wenn die Teilnehmerin ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Bei einem Mangel der Veranstaltung kann die Teilnehmerin unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 651n (1) Ziff. 1 bis 3. BGB (z.B. wenn der Mangel vom Reisenden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht ist). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Teilnehmerin den Mangel dem Veranstalter unverzüglich angezeigt oder Abhilfe verlangt hat.

Die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei auftretenden Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmerin ist insbesondere verpflichtet, ihre Reklamationen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist.

Absage aufgrund behördlicher Bestimmungen

Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Bestimmungen abgesagt werden, erhalten die Teilnehmerinnen (lt. Pauschalreise-Recht) die Teilnahmegebühr zurück. Alternativ kann der Teilnahmebetrag für einen anderen fiedler & peter concepts Event angerechnet oder als Gutschein ausgestellt werden.

Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Teilnahmebestätigung. Für das adidas TERREX Women’s Langlauf Camp in Seefeld beträgt die Teilnahmegebühr jeweils Euro 519,- pro Teilnehmerin bei Belegung im Doppelzimmer. Einzelzimmerzuschlag Euro 60,- für die Dauer des Langlauf Camps.

Kosten Zusatznacht: 150,00 € p.P. im Doppelzimmer / 210,00 € p.P. im Einzelzimmer

Auf die Teilnahmegebühr ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr unmittelbar nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die restliche Teilnahmegebühr ist spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter). Wenn zwischen dem Eingang der Teilnahme-bestätigung und der Veranstaltung weniger als 21 Tage liegen, ist die Teilnahmegebühr umgehend in voller Höhe an den Veranstalter zu zahlen (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter).

Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zur Reise: Formblatt zur vorvertraglichen Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

Pass- und Visumserfordernisse, Reise- und Sicherheitshinweise

Weitere Informationen auf:
www.auswaertiges-amt.de
www.bmeia.gv.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf)